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Behörden warnen vor Phuket-Immobilienanzeigen mit „0% tax“ für Ausländer

Die Warnung, die das Anti-Fake News Center (AFNC) am Sonntag (Apr 26) herausgab, folgt auf Ermittlungen gegen einen ausländischen Immobilieninvestor und Ersteller von Finanzinhalten, der Immobilienchancen im Ausland bewarb. Beamte…

Behörden warnen vor Phuket-Immobilienanzeigen mit „0% tax“ für Ausländer

Thailand’s Anti-Fake News Center warnte am Apr 26 vor Immobilienwerbung in Phuket, die sich an Ausländer richtet und mit „0% tax“ sowie anderen rechtlichen Vorteilen wirbt. Der Hinweis folgte auf Ermittlungen gegen einen ausländischen Immobilieninvestor und Ersteller von Finanzinhalten, dessen Material hohe Renditen und Steuervorteile hervorhob, dabei aber nach Angaben der Behörden das Risiko von Fehlinformationen über thailändisches Eigentums- und Steuerrecht barg.

Das Phuket Provincial Land Office erklärte, dass ausländischer Besitz weiterhin streng reguliert bleibt. Irreführende Online-Behauptungen könnten Käufer rechtlichen und finanziellen Risiken aussetzen, wenn sie sich bei Investitionsentscheidungen auf unzutreffende Informationen stützen, sagten Beamte.

Grenzen beim Grundeigentum und Obergrenze für Eigentumswohnungen

Nach dem Condominium Act dürfen Ausländer Eigentumswohnungen besitzen, doch ist ihr Anteil auf 49% der gesamten Geschossfläche aller Einheiten in einem Gebäude begrenzt. Der Besitz von Land durch ausländische Staatsangehörige ist grundsätzlich verboten, außer unter begrenzten Bestimmungen in Chapter 8 des Land Code oder über spezielle Investitionsförderprogramme, teilte das AFNC mit.

Das Land Department ergänzte, dass Ausländer Gebäude oder Bauwerke nach dem Civil and Commercial Code rechtmäßig besitzen dürfen. Dieses Recht überträgt jedoch nicht das Eigentum an dem darunterliegenden Grundstück, weshalb bei Behauptungen über „freehold“-Hauseigentum klar zwischen dem Gebäude und dem zugrunde liegenden Land unterschieden werden muss.

Steuerregeln und Prüfung von Online-Behauptungen

Die Cherng Talay Tambon Administrative Organisation erklärte, dass die Grund- und Gebäudesteuer nach dem Land and Building Tax Act B.E. 2562 (2019) für alle Eigentümer oder Besitzer zum Stichtag Jan 1 des jeweiligen Steuerjahres erhoben wird, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. „Es gibt keine Ausnahmen danach, ob der Eigentümer Thai oder Ausländer ist“, hieß es in der Mitteilung.

Die Klarstellung erfolgte, nachdem Minister of Tourism and Sports Surasak Panjaroenvorakul Ermittlungen gegen einen Expatriate bestätigt hatte, der behauptete, eine Immobilie im Wert von B56 million in der Nähe von Bang Tao Beach gekauft zu haben und sich in Thailand aufhalten zu können, während er im Rahmen einer Regelung für „wealthy global citizenship“ „0% tax“ auf weltweites Einkommen zahle.

Surasak sagte, eine solche Regelung wäre, falls sie zutreffe, illegal. Die Behörden müssten sowohl das verwendete Visum als auch den finanziellen Status des Betroffenen, die Herkunft der Investitionsmittel und die unterstützenden Dokumente überprüfen, sagte er.

Source: https://www.thephuketnews.com/officials-warn-over-0-tax-phuket-property-claims-targeting-foreigners-100056.php