Anutin begrüßt Thaksins Haftentlassung auf Bewährung, äußert sich nicht dazu, ob er ihn besuchen wird
Anutin begrüßt Thaksins Haftentlassung auf Bewährung, äußert sich nicht dazu, ob er ihn besuchen wird — bestätigte Details in dieser Phase für Leser in Phuket.
Vizepremierminister und Innenminister Anutin Charnvirakul sagte am 11. Mai, er freue sich darüber, dass dem ehemaligen Premierminister Thaksin Shinawatra Haftentlassung auf Bewährung gewährt worden sei, lehnte es jedoch ab zu sagen, ob er ihn in der Residenz Chan Song La besuchen werde. Die knappe Bemerkung fiel, bevor Anutin das Government House zu einer Sitzung eines nationalen Ausschusses betrat, die mit den Vorbereitungen für die Jahrestagungen von World Bank und IWF 2026 zusammenhing — eine Entwicklung, die von Phuket bis Bangkok aufmerksam verfolgt wird.
Thaksin verließ das Gefängnis um 7:40 Uhr und meldete sich beim Bewährungsamt
Früh am selben Morgen verließ Thaksin um 7:40 Uhr das Gefängnis. Familienangehörige, Vertreter der Pheu Thai und Unterstützer der Rothemden waren vor Ort, um ihn in Empfang zu nehmen.
Anschließend begab er sich zum Bangkok Probation Office 1 im Bezirk Bangkok Noi, um sich dort zu melden, bevor er nach Chan Song La zurückkehrte.
Bewährungsauflagen verlangen monatliche Meldung und Reisebeschränkungen
Die Haftentlassung auf Bewährung trat am 11. Mai 2026 in Kraft, unter der Auflage, dass er mit einem benannten Bürgen an einer genehmigten Adresse wohnen muss. Jede Änderung des Wohnsitzes oder des Bürgen muss den Bewährungsbeamten im ursprünglichen Zuständigkeitsbereich vorgelegt und vorab genehmigt werden.
Er muss Gesetze, Vorschriften und behördliche Anordnungen befolgen, einer rechtmäßigen Beschäftigung nachgehen und die Bewährungsbeamten informieren, wann immer er den Job oder den Arbeitsplatz wechselt. Außerdem ist er verpflichtet, den Weisungen der Bewährungshilfe zu folgen, an Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen und sich einmal im Monat bei den Bewährungsbeamten zu melden.
Die Auflagen untersagen ihm außerdem, die Provinz ohne Genehmigung zu verlassen, außer aus wichtigen gelegentlichen geschäftlichen Gründen. Verboten sind ihm Verhaltensweisen, die als unehrenhaft gelten, ebenso wie jeder Umgang mit Betäubungsmitteln, Schusswaffen, Munition oder Sprengstoffen sowie der Kontakt zu nicht verwandten Inhaftierten in Gefängnissen oder anderen Hafteinrichtungen.
Ihm ist außerdem untersagt, mit Personen Umgang zu pflegen, die ihn zu einer erneuten Straftat verleiten könnten.
Source: https://www.prachachat.net/politics/news-2004801