Thailand führt schnellere Abschieberegeln für ausländische Staatsangehörige ein – auch in Phuket
Thailand hat schnellere Abschiebungsverfahren für ausländische Staatsangehörige eingeführt, die gegen thailändisches Recht verstoßen. Die neuen Regeln gelten für Fälle in Phuket und anderen Teilen des Landes.
Thailand hat schnellere Abschiebungsverfahren für ausländische Staatsangehörige eingeführt, die gegen thailändisches Recht verstoßen. Die neuen Regeln gelten für Fälle in Phuket und anderen Teilen des Landes.
Das Königliche Amtsblatt veröffentlichte die neue Verordnung des Premierministers über Abschiebungen am 27. August 2026. Premierminister Anutin Charnvirakul unterzeichnete die Verordnung am 26. August; sie trat am 28. August in Kraft.
The Phuket Express berichtete, dass die Verordnung die Befugnisse des Innenministeriums zur Anordnung von Abschiebungen und zur Verhängung von Einreiseverboten erweitert. Sie soll die Durchsetzung der Vorschriften vereinfachen sowie die öffentliche Ordnung, die Moral und die nationale Sicherheit schützen.
Nach der Verordnung muss der ständige Staatssekretär des Innenministeriums oder ein bevollmächtigter Vertreter dem Innenminister Fälle melden. Der Minister kann Abschiebungsanordnungen erlassen, wenn das Verhalten einer ausländischen Person die öffentliche Ordnung gefährdet. Dazu zählen auch Fälle, in denen Personen rechtswidriges Verhalten ermöglichen oder unterstützen.
Gegen ausländische Staatsangehörige, die wegen Straftaten verurteilt wurden, können Abschiebungsanordnungen noch vor ihrer Entlassung aus dem Gefängnis erlassen werden. Die Verordnung gilt unter anderem für die illegale Einreise oder den illegalen Aufenthalt, unerlaubte Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit, die Fälschung oder Verwendung gefälschter amtlicher Dokumente sowie Straftaten, auf die eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren steht. Auch Mittäter, Anstifter und Unterstützer können abgeschoben werden.
Die Gefängnisbehörde muss dem Innenministerium mindestens 15 Tage vor der Entlassung Angaben zu den betreffenden Straftätern übermitteln, damit über eine Abschiebung im Voraus entschieden werden kann. Abschiebungsanordnungen können die Dauer eines Einreiseverbots festlegen. Gerichte müssen das Innenministerium außerdem unverzüglich informieren, wenn sie in entsprechenden Fällen Geldstrafen oder Bewährungsstrafen verhängen.
Die Verordnung sieht vor, dass Abschiebungsverfahren im Einklang mit thailändischem Recht, Kabinettsbeschlüssen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen durchgeführt werden müssen. Abzuschiebende Personen werden grundsätzlich in ihr Land der Staatsangehörigkeit zurückgeführt. Staatenlose Personen werden an ihren letzten Aufenthaltsort vor der Einreise nach Thailand zurückgebracht.
Eine abzuschiebende Person kann stattdessen an einen anderen Staat oder eine internationale Organisation überstellt werden, wenn dieser Staat oder diese Organisation innerhalb von sieben Tagen nach Erlass der Abschiebungsanordnung wegen Risiken wie Folter, unmenschlicher Behandlung oder dem Verschwindenlassen um ihre Übernahme in Gewahrsam ersucht. Die aufnehmende Seite muss sich bereit erklären, die Kosten zu übernehmen, und die abzuschiebende Person muss schriftlich zustimmen.
Ersuchen ausländischer Regierungen müssen innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden. Der Innenminister kann diese Frist zweimal um jeweils bis zu 30 Tage verlängern. Kann die Abschiebung innerhalb des zulässigen Zeitraums nicht abgeschlossen werden, müssen die Behörden die Rückführung der betreffenden Person in ihr Herkunfts- oder Staatsangehörigkeitsland veranlassen. Die Abschiebungskosten richten sich nach Vorschriften des Innenministeriums, die vom Finanzministerium genehmigt wurden.