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Fahrer angeklagt, nachdem er in Thalang gegen 23 Straßenabsperrungen gefahren war

Ein 47-jähriger Fahrer ist angeklagt worden, nachdem er laut Polizei an einer Wendemöglichkeit nahe der Makro-Filiale Thalang in Srisoonthorn gegen 23 Straßenabsperrungen gefahren und anschließend vom Unfallort geflüchtet war. Der Unfall ereignete sich am Sonntag, 5.

Fahrer angeklagt, nachdem er in Thalang gegen 23 Straßenabsperrungen gefahren war

Ein 47-jähriger Fahrer ist angeklagt worden, nachdem er laut Polizei an einer Wendemöglichkeit nahe der Makro-Filiale Thalang in Srisoonthorn gegen 23 Straßenabsperrungen gefahren und anschließend vom Unfallort geflüchtet war.

Der Unfall ereignete sich am Sonntag, 5. Juli, gegen 5 Uhr morgens auf der stadteinwärts führenden Seite der Thepkrasattri Road. Polizeioberstleutnant Kriangkrai Daokrajai, der bei der Polizeiwache Thalang für Straf- und Verkehrsaufnahmen im Einsatz war, rückte aus, nachdem die Funkzentrale der Wache eine Meldung erhalten hatte.

Am Unfallort fanden die Beamten 23 orangefarbene Verkehrsabsperrungen, die nach dem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug über die Fahrbahn verstreut lagen. Das Fahrzeug hatte den Ort bereits verlassen, doch die Polizei konnte das Kennzeichen sicherstellen. Beamte der Verkehrspolizei wurden zur Verkehrsregelung hinzugezogen, während das Autobahnamt Phuket informiert wurde.

Das Autobahnamt bestätigte später, dass jede beschädigte Absperrung mit B3,900 bewertet wurde, was einen Gesamtschaden von B89,700 ergibt. Die Behörde hat damit begonnen, die Entschädigung über die Versicherungsgesellschaft des Fahrers zu koordinieren.

Die Ermittler dokumentierten den Unfallort und nutzten das sichergestellte Kennzeichen, um den eingetragenen Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Die Polizei bestätigte später, dass der registrierte Eigentümer, nur als Herr A, 47, bezeichnet, der beteiligte Fahrer war, und forderte ihn auf, sich bei den Ermittlern zu melden.

Herr A erschien am Montag, 6. Juli, bei der Polizei, wo gegen ihn Anklage erhoben wurde, weil er durch den Zusammenstoß mit den Absperrungen staatliches Eigentum beschädigt hatte. Außerdem wurde ihm zur Last gelegt, nach der Verursachung eines Sachschadens den Unfallort verlassen zu haben, ohne anzuhalten und die gesetzlich vorgeschriebene Hilfe zu leisten.

Die Polizei erklärte, Herr A habe die Taten gestanden. Ob der Verdacht bestand, dass er unter Alkohol- oder anderem Substanzeinfluss stand, oder ob überhöhte Geschwindigkeit vermutet wurde, teilten die Beamten nicht mit. Der Fall wird im Rahmen der gesetzlichen Verfahren weiterverfolgt.