Leitfaden erläutert Schritte nach dem Tod eines ausländischen Staatsangehörigen in Phuket
Familien, die mit dem Tod eines ausländischen Staatsangehörigen in Phuket konfrontiert sind, sollten sich laut einem von den Chiang Rai Times unter dem Titel „Wenn ein Ausländer in Thailand stirbt: Rückführung, Einäscherung und Formalitäten“ veröffentlichten Leitfaden zunächst an das K.
Familien, die mit dem Tod eines ausländischen Staatsangehörigen in Phuket konfrontiert sind, sollten sich laut einem von den Chiang Rai Times unter dem Titel „Wenn ein Ausländer in Thailand stirbt: Rückführung, Einäscherung und Formalitäten“ veröffentlichten Leitfaden zunächst an das Krankenhaus oder die Polizei wenden, den Todesfall beim örtlichen Bezirksamt registrieren lassen und die Botschaft der verstorbenen Person informieren.
Laut dem Leitfaden richtet sich die Zuständigkeit der beteiligten Behörden und Dienstleister danach, wo der Tod eingetreten ist – nicht danach, wo die Familie lebt. Das allgemeine Verfahren gilt in Phuket und anderen thailändischen Provinzen und kann eine ärztliche oder polizeiliche Bestätigung, die Registrierung beim Bezirksamt, die Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die Freigabe des Leichnams sowie die Organisation einer Einäscherung oder Rückführung umfassen.
Die Todesbestätigung eines Krankenhauses ist nicht die endgültige thailändische Sterbeurkunde. Der Tod muss normalerweise beim Bezirksamt in dem Gebiet registriert werden, in dem die Person gestorben ist. Dafür werden das Dokument des Krankenhauses oder der Polizeibericht, der Reisepass der verstorbenen Person und gegebenenfalls weitere angeforderte Unterlagen benötigt. Das Bezirksamt stellt die offizielle thailändische Sterbeurkunde in der Regel auf Thai aus.
Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats können dabei helfen, Angehörige zu kontaktieren, mit thailändischen Behörden zu kommunizieren und Anforderungen zu erläutern. Sie ersetzen jedoch nicht das thailändische Registrierungsverfahren. Für eine Rückführung werden in der Regel beglaubigte Dokumente, die Genehmigung der Botschaft und ein Bestattungsdienstleister mit Erfahrung im internationalen Transport benötigt. Eine Einäscherung vor Ort kann schneller und kostengünstiger sein, erfordert jedoch ebenfalls behördliche Genehmigungen und Formalitäten.
Tritt der Tod außerhalb eines Krankenhauses ein oder ist er plötzlich, unfallbedingt, gewaltsam oder ungeklärt, empfiehlt der Leitfaden, unverzüglich die Polizei zu kontaktieren. Der Leichnam sollte demnach nicht bewegt und der Fundort nicht gereinigt werden. Auch eine Einäscherung oder der Transport der sterblichen Überreste sollte erst organisiert werden, wenn die Polizei und andere Behörden dies genehmigt haben. Vor der Freigabe kann der Leichnam zu einer gerichtsmedizinischen Untersuchung oder Obduktion gebracht werden.
Der Leitfaden empfiehlt Familien außerdem, den Reisepass und persönliche Gegenstände sicher aufzubewahren, schriftliche Angaben zu den Kosten des Krankenhauses oder der Leichenhalle einzuholen und einen Versicherer unverzüglich zu informieren. Versicherungsschutz und erforderliche Genehmigungen hängen von der jeweiligen Police und der Todesursache ab.