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Thailand verlangt ab 1. November Identitätsprüfung für Online-Werbetreibende

Anbieter sozialer Medien, die Zahlungen für Werbung akzeptieren, die sich an Zielgruppen in Thailand richtet, müssen die Identität der Werbetreibenden vor der Veröffentlichung der Anzeigen überprüfen. Die Regelung gilt ab dem 1.

Thailand verlangt ab 1. November Identitätsprüfung für Online-Werbetreibende

Anbieter sozialer Medien, die Zahlungen für Werbung akzeptieren, die sich an Zielgruppen in Thailand richtet, müssen die Identität der Werbetreibenden vor der Veröffentlichung der Anzeigen überprüfen. Die Regelung gilt ab dem 1. November 2026 und basiert auf Maßnahmen, über die die Agentur für die Entwicklung elektronischer Transaktionen (ETDA) berichtet hat.

Die Anforderungen wurden am 5. Mai im Königlichen Amtsblatt im Rahmen einer Bekanntmachung der Kommission für elektronische Transaktionen (ETC) veröffentlicht. Sie erging auf Grundlage des Notstandsdekrets über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung technologiebezogener Straftaten. Die Regelungen treten 180 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Identitätsprüfung kann anhand staatlich ausgestellter Dokumente sowie einer Bestätigung erfolgen, dass es sich bei der vorlegenden Person um die tatsächliche Inhaberin oder den tatsächlichen Inhaber handelt. Dazu kann auch ein Gesichtsabgleich gehören. Plattformen können außerdem ein digitales Identitätsprüfungssystem verwenden, das den Standards der ETC entspricht.

Werbetreibende müssen den Vorgang nicht zwangsläufig für jede Kampagne wiederholen. Laut der Bekanntmachung ist keine erneute Prüfung erforderlich, wenn die Identität der werbenden Person innerhalb des vergangenen Jahres überprüft wurde.

Plattformen müssen Informationen zur Identifizierung der Werbetreibenden ab Beginn eines Werbezeitraums bis mindestens 90 Tage nach Ende des Dienstes aufbewahren. Zu den erforderlichen Angaben gehören der Name einer natürlichen Person oder juristischen Person, die für eine juristische Person handelnde Person, ein Identitätsnachweis oder ein Nachweis des Status als juristische Person sowie Kontaktdaten wie Anschrift und Telefonnummer. Wenn eine andere Person die Werbung bezahlt, muss die Plattform zusätzlich Informationen über die zahlende Person erfassen.

Die ETC erklärte, die Maßnahmen sollten sicherstellen, dass Anbieter sozialer Medien technologiebezogene Straftaten verhindern und dabei helfen können, die Verantwortlichen für Betrug und andere online begangene Straftaten zurückzuverfolgen. Die Bekanntmachung wurde von der ETC-Vorsitzenden Wilawan Mangkalathanakul unterzeichnet und trägt das Datum 23. April 2026.